NiSV – Wofür ist die Gesetzgebung gut?

Die NISV - Nicht-ionisierende Strahlenschutz-Verordnung

NiSV - Nicht-ionisierende Strahlenschutzverordnung

Heutzutage sind Anwendungen von Lasern, IPL-Geräten oder weiteren Strahlungsquellen in vielen kosmetischen Bereichen ganz normal und beinahe alltäglich im Einsatz. Die Verwendung dieser Geräte kann, beispielweise im Bereich der dauerhaften Haarentfernung, ohne besondere Qualifikation angeboten werden. Dadurch gibt es einige „schwarze Schafe“ auf dem Markt, die bei falschem Umgang mit den Technologien für einen Schaden bei der zu behandelnden Person sorgen können. Um dem entgegenzuwirken und den Kundinnen und Kunden eine Möglichkeit zu geben, geschulte Kosmetikerinnen und Kosmetiker zu erkennen, hat sich die Bundesrepublik Deutschland und das Amt für Strahlenschutz etwas einfallen lassen: Die nicht-ionisierende Strahlenschutzverordnung, kurz NiSV.

Der Begriff der NiSV

Der Begriff „NiSV“ sollte all jenen, die mit apparativer Kosmetik zu tun haben, bekannt sein. Zum 31. Dezember 2020 trat die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung am Menschen“ in Kraft. Die Verordnung wurde entwickelt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Das in dem Dokument beigefügte Adjektiv „nichtionisierend“ beschreibt Strahlungen, deren elektromagnetischen Wellen nicht ausreichen, um andere Atome zu ionisieren. Bei ionisierender Strahlung handelt es sich umgangssprachlich um Radioaktivität.

Ist die NISV verpflichtend?

Ab dem 31. Dezember 2021 ist die NiSV verpflichtend. Lasereinrichtungen und andere „intensive“ Lichtquellen dürfen gesetzlich nur noch von Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen und diese nachweisen können.

Anwendungsbereiche der NiSV

Die NISV bezieht sich auf Geräte, die in der apparativen Kosmetik angewendet werden. Niedrig festgelegte Grenzwerte lassen praktisch alle Geräte, die elektrischen Strom auf oder in die Haut leiten, unter die Verordnung fallen. Dazu gehören laut BMU:  

  • Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen (zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung, auch IPL-Geräte),
  • Hochfrequenzgeräte (z.B. zur Faltenglättung oder Fettreduktion),
  • Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation (z.B. zum Muskelaufbau in Sportstudios) und zur Magnetfeldstimulation (z.B. Magnetfeldmatten),
  • Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems (z.B. Hirnstimulation zur Leistungssteigerung),
  • Ultraschallgeräte (z.B. Ultraschall-Babykino oder zur Fettreduktion) und
  • Magnetresonanztomographen (z.B. Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung).
Was ist der Sinn und Zweck der NiSV?

Die NISV-Verordnung muss erworben werden, um den Schutz einer Person im Rahmen einer Behandlung mit einem der oben genannten Geräte zu garantieren. Der Erwerb der NiSV soll den Kunden und Kundinnen Sicherheit vermitteln, da die Behandelnden für die Ausstellung des Zertifikats genaueste Kenntnisse über die Technologien nachweisen müssen und somit die Risiken für die Kunden verringert werden. Der Besitz einer NiSV stellt sicher, dass die Kosmetiker und Kosmetikerinnen sich mit dem beziehungsweise den Geräten auskennen.

Grund dafür ist, dass es durch einen unwissenden und ungelernten Umgang mit Geräten mit Strahlung (etc.), zu (teilweise irreparabellen) Verletzungen der Verbraucher und Verbraucherinnen kommen kann. Laser und Strahlung können sich bei falscher Behandlung auf die Augen und die Haut der Menschen auswirken. 

Bei der Haut sind die Schwellenwerte für Gewebereaktionen gegenüber Laserstrahlung im Wellenlängenbereich höher als beispielsweise beim Auge. Im sichtbaren und nahen infraroten Bereich hat die Haut ein hohes Emissionsvermögen, im UV-Strahlen und fernen infraroten Bereich hingegen absorbiert die Haut sehr stark.

Dadurch kann es zu Reaktionen im sichtbaren Bereich und Verbrennungen mit möglicher Narbenbildung im infraroten Bereich kommen. Bei einer höheren Strahlung kann es außerdem zu einer starken Bildung von Blasen kommen. Für die Augen stellen Laserapplikationen (Laser-Geräte) vor allem im sichtbaren und angrenzenden infraroten Bereich ein besonders hohes Gefährdungspotential für das Sehvermögen des Auges dar.

Wie können Kosmetikerinnen und Kosmetiker die NiSV erwerben?

Die NiSV kann durch eine abgeschlossene Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Da leider viele Anbieter bereits mit einer NISV-Schulung werben, obwohl diese von öffentlicher Stelle noch gar nicht abgenommen und zertifiziert ist, sollten sich Interessenten diesbezüglich vorab bei der DAKKS, der deutschen Akkreditierungsstelle, oder auch beim BMU über die offiziell akkreditierten Schulungsstätten und -standorte informieren. Hinsichtlich einer NiSV-Schulung empfehlen wir

  • sich bei den örtlichen, zuständigen Handwerkskammern zu erkundigen
  • die Younea Education GmbH, der wir als konzeptioneller Partner zur Seite standen.
Bis wann muss der NiSV-Nachweis erbracht werden?

Ursprünglich war geplant, dass der NiSV-Nachweis bis zum 31. Dezember 2021 erbracht werden muss, also innerhalb eines Jahres nach Erlass des Gesetzes. Eine mögliche Fristverlängerung ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeschlossen. Seriöse Informationen erhalten Sie diesbezüglich beim BMU.

Anwendungen, die nur noch von Ärzten ausgeübt werden dürfen

Bereits seit dem 1. Januar 2021 dürfen bestimmte apparative (mit Hilfe bestimmter medizinischer/diagnostischer Apparate) Behandlungen nur noch von offiziell approbierten Ärzten und Ärztinnen durchgeführt werden. Durch diese Regel ist es Ärzten und Ärztinnen vorbehalten, bestimmte Anwendungen mit intensiven Lichtquellen oder Lasern anzubieten. 

Dazu gehören unter anderem: 

  • Ablative (entfernende) Laseranwendungen,
  • die Behandlung von Gefäßveränderungen oder pigmentierter Hautveränderung,
  • Anwendungen mit hochfrequentem Ultraschalle,
  • Reduktion von Fettgewebe oder auch die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-Up.

Ärzte und Ärztinnen dürfen jedoch einige Schritte der Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen an Hilfskräfte delegieren. Noch ist laut Bundesärztekammer jedoch unklar, wie genau diese Ausnahme umzusetzen ist.

Erwerb des NiSV-Nachweises

Der Fachkundenachweis muss laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bis zum 31. Dezember 2021 erbracht werden. Die Zeitspanne über ein Jahr zwischen Einführung des Gesetzes und Vorlegung des Zertifikates erklärt sich damit, dass entsprechende Fortbildungsangebote zunächst etabliert werden müssen. 

Bereits jetzt werden in der gesamten Republik einige NiSV-Fachkunde Kurse angeboten, wichtig dabei ist, dass die Kurse durch die Deutsche Akkreditierungsstelle reguliert sind, denn erst dann besteht Rechtssicherheit. Diese offiziellen Zulassungen sich jedoch bis heute noch nicht vergeben worden, was ebenfalls ein Grund für eine eventuelle Verlängerung der Frist auf den 31. Dezember 2022 erklären würde.

Der Fachkunde-Nachweis der NiSV besteht aus zwei Teilen. Der erste (allgemeinere) Teil behandelt die „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“, der zweite Teil beschränkt sich auf die jeweilige Technologie, die angewendet wird. Beispiel: Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“, Fachkunde-Modul: „Ultraschall“, Fachkunde-Modul „EMF (Hochfrequenzgeräte in der Kosmetik) oder Fachkunde-Modul „EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte zur Stimulation). 

Der Grundlagen-Kurs ist nicht erforderlich, wenn eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Kosmetikern absolviert wurde, der Bildungsgang „Staatliche geprüfte Kosmetikerin“ absolviert wurde, einer Meisterprüfung erfolgte oder bis zum 31. Dezember 2021 eine berufliche Praxis über fünf Jahre nachgewiesen werden kann. 

Der zweite Teil mit dem Modul über die jeweilige Technologie muss in jedem Fall belegt werden. Zusätzlich zur Belegung der Kurse müssen unter die NiSV fallende Geräte, die bereits vor dem 31.12.2020 im Einsatz waren, der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden. Neue Geräte müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb gemeldet werden. 

Zudem ist es verpflichtend, alle Gerätebehandlungen zu dokumentieren. Weitere Infos diesbezüglich folgen vom zuständigen Ministerium.

Die Kosten einer NiSV-Schulung

Die Kosten der Schulungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Ebenfalls sind die Kosten davon abhängig, welche Module belegt werden bzw. wie umfangreich diese sind. Eine seriöse NiSV-Schulung ist preislich zwischen 2.500 – 5.000 EUR einzuschätzen.

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Comments (1)

Hallo, ist diodenlaser in der Stillzeit erlaubt und sogar auf die Brust.
Mit freundlichen Grüßen

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